Beiträge
Unbeschadet anderer Zahlungen im Zusammenhang mit der Betreuung des Kindes in der Kindertagesstätte („Satzung zur Erhebung und zur Höhe für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Stadt Münster“ vom 12.12.2007) sind die Eltern verpflichtet, regelmäßig Beiträge an den Trägerverein zu zahlen.
Der Beitrag liegt derzeit bei 131,10 Euro pro Monat, welcher sich wie folgend aufteilt:
Das Verpflegungsgeld von78€ (Mittagessen,Frühstück u. Snacks) sind im Beitrag enthalten.
Das Essensgeld (kann über die Agentur für Arbeit Münster bezuschusst werden)
Der Beitrag ist in voller Höhe auch für die Schließzeiten (Ferien, behördlich angeordnete Schließtage) sowie für nicht vom Träger zu verantwortenden Fehlzeiten der Kinder (Krankheit, Urlaub, freiwilliges Fernbleiben etc.) zu zahlen.





